Berücksichtigung der Reform der betrieblichen Altersvorsorge seit 1.1.2018 (Betriebsrentenstärkungsgesetz) und der Anreize, wie die Gewinnung und Bindung von MitarbeiterInnen, besonders von Fachkräften
Schließung von Vorsorgenlücken unter spezifischer Berücksichtigung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen
Darstellung der unterschiedlichen Durchführungswege und Präsentation der jeweiligen Vorteile, wie Finanzierung, Beitragsflexibilität, Einsparung von Lohnnebenkosten und Steuervorteilen
Enthaftung des Unternehmens durch dokumentierten Beratungsprozess gemäß § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) des Arbeitnehmers
Scheffelstr. 31
D – 78315 Radolfzell