Dies ist davon abhängig, ob Sie tarifgebunden sind und die Tarifvertragsparteien sich auf ein Modell verständigen. Sind Sie in einem Arbeitgeberverband organisiert, der tarifabschlussfähig ist und ein „Sozialpartnermodell“ vereinbart hat, so ist dieses Modell auch durch Ihr Unternehmen umzusetzen. Unterliegen Sie keiner Tarifbindung, so steht es Ihnen frei, das „Sozialpartnermodell“ anzuwenden. Anwenden können Sie das Modell mit einer Bezugnahme auf den entsprechenden, einschlägigen Tarifvertrag.