Zum 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft.
Nein, das ist eine freiwillige Leistung.
Grundsätzlich ist es positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber bei der Betriebsrente neue Möglichkeiten schafft. Allerdings erhöhen zusätzliche Varianten und Vorgehensweisen die Komplexität. Gut, dass sich unserer Experte der FJ-bAV-Consulting / Daniel Facius-Junghans bestens auskennt und Sie nach Ihren individuellen Anforderungen und Erwartungen beraten kann. So erhalten Sie schnell eine Übersicht darüber, welches System für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und wie Sie es ohne großen Aufwand umsetzen können.
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