DIREKTVERSICHERUNG

Die Lebens- oder Rentenversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten seiner Beschäftigten abschließt.

Die Beiträge zur Direktversicherung kann Ihr Arbeitgeber in vollem Umfang allein tragen, Sie können aber auch zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen aufgeteilt oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung vollständig von Ihnen gezahlt werden. Unabhängig davon erwerben nur Sie – gegebenenfalls auch Ihre Hinterbliebenen – einen Anspruch auf die spätere Rentenleistung aus dieser Versicherung.

Die Direktversicherung eignet sich gerade auch für kleinere Unternehmen und Betriebe. Sie verursacht nur wenig Verwaltungsaufwand auf Arbeitgeberseite, da die Versicherungsgesellschaft die Kapitalanlage und Kapitalverwaltung übernimmt und später auch die Versorgungsleistungen auszahlt.

Wichtig für Sie als Arbeitnehmer: Ihre Anwartschaften sind so auch bei Insolvenz Ihres Arbeitgebers nicht gefährdet.

Wenn Sie Teile Ihres Entgelts für eine spätere Betriebsrente in eine Direktversicherung umwandeln, ist es gut zu wissen, dass

der Arbeitgeber die Versicherung nicht verpfänden, abtreten oder beleihen darf,

Überschussanteile nur zur Verbesserung der Leistung verwendet werden und

Sie diese Versicherung mit eigenen Beiträgen fort setzen können, falls Sie aus dem Unternehmen ausscheiden.

Der Staat unterstützt Ihre Arbeitnehmerbeiträge für Direktversicherungen. Sie können jährlich bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung (2018 = 6.240 Euro) steuerfrei umwandeln. Sofern für den Arbeitnehmer im betreffenden Kalenderjahr Beiträge für einen Altvertrag (Abschluss bis zum 31. Dezember 2004) pauschal versteuert werden, sind diese Beiträge auf die steuerfreien Höchstbeiträge anzurechnen.

Zudem sind Beiträge bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung (2018 = 3.120 Euro) beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Finanzieren Sie den Aufbau Ihrer Betriebsrente in einer Direktversicherung, indem Sie dafür Lohn umwandeln, können Sie entweder die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit für Ihre Beiträge oder aber die staatliche Riester-Förderung nutzen.