Der Staat unterstützt Ihre Arbeitnehmerbeiträge für Direktversicherungen. Sie können jährlich bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung (2018 = 6.240 Euro) steuerfrei umwandeln. Sofern für den Arbeitnehmer im betreffenden Kalenderjahr Beiträge für einen Altvertrag (Abschluss bis zum 31. Dezember 2004) pauschal versteuert werden, sind diese Beiträge auf die steuerfreien Höchstbeiträge anzurechnen.
Zudem sind Beiträge bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung (2018 = 3.120 Euro) beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Finanzieren Sie den Aufbau Ihrer Betriebsrente in einer Direktversicherung, indem Sie dafür Lohn umwandeln, können Sie entweder die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit für Ihre Beiträge oder aber die staatliche Riester-Förderung nutzen.