BETRIEBSRENTEN- STÄRKUNGSGESETZ 2018

Neue Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge

Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter ist die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Instrument. Nicht ohne Grund ist eine Betriebsrente in deutschen Großunternehmen häufig eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem haben aus Sicht des Gesetzgebers noch zu wenige Arbeitnehmer eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Firmen. Genau dort setzt das Betriebsrentenstärkungsgesetz an. Die betriebliche Altersvorsorge wird stärker in den Fokus geückt.

Das Gesetz beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen und Änderungen:

Der Staat verändert die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge, das betrifft auch bestehende Betriebsrenten

Es wird verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse geben

Das Sozialpartnermodell („Nahles-Rente“) bietet neue Möglichkeiten für die Gestaltung der Betriebsrente

Gut zu wissen: Die bekannten Durchführungswege und bisherigen Fördermöglichkeiten der bAV bleiben bestehen und können weiterhin genutzt werden. Auch bestehende Verträge, die vor 2018 abgeschlossen wurden, können problemlos fortgeführt werden.