Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, die den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumen. Pensionsfonds sind freier in der Wahl ihrer Geldanlagen als Direktversicherungen und Pensionskassen. Damit sind einerseits zwar höhere Renditen möglich, doch andererseits besteht auch ein größeres Risiko von Verlusten. Deshalb unterliegen Pensionsfonds sowohl der Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. der Insolvenzsicherungspicht beim PensionsSicherungsVerein (PSVaG).
Als Arbeitnehmer können Sie sich mit Beiträgen aus einer Entgeltumwandlung am Pensionsfonds beteiligen. Die Versorgungsleistungen erhalten Sie entweder als lebenslange Altersrente oder in Form eines Auszahlungsplans mit anschließender Restverrentung. Wenn Sie Ihre Altersversorgung über einen Pensionsfonds ansparen möchten, gilt:
Beiträge sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuerfrei. Darüber hinaus müssen auf Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden.
Für Ihre Arbeitnehmerbeiträge an einen Pensionsfonds können Sie auch die Riester-Förderung nutzen. Wenn Sie die Beiträge aus versteuertem Einkommen geleistet haben, können Sie die staatlichen Zulagen erhalten und Ihre Aufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Wenn Sie mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus dem Betrieb ausscheiden, können Sie Ihre bisherige Altersversorgung mit eigenen Beiträgen an den Pensionsfonds weiter aufbauen.