Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Der Arbeitgeber kann zwischen fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung (Durchführungswege) wählen. Er kann dabei auch die Hilfe eines externen Versorgungsträgers in Anspruch nehmen. Einige grundlegende Informationen zu den Durchführungswegen erhalten Sie in diesem Kapitel.
Den Durchführungsweg wählt grundsätzlich der Arbeitgeber aus.
Ist Ihr Arbeitgeber bereits Mitglied in einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds und bietet er eine riesterförderfähige betriebliche Altersversorgung an, darf er Ihren Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung auf diese Formen beschränken. Ist dies nicht der Fall, können Sie ihn auffordern, eine Direktversicherung für Sie abzuschließen. Das Versicherungsunternehmen wählt der Arbeitgeber jedoch allein aus.
Und wie funktionieren die einzelnen Durchführungswege? Im Folgenden haben wir die fünf Möglichkeiten für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung kurz beschrieben.