Pensionskassen sind Versorgungseinrichtungen, die von einem oder mehreren Unternehmen gebildet werden. Sie sind spezielle Lebensversicherungen. Die Beiträge zahlen die Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich finanziell daran zu beteiligen.
Die Beiträge, die Sie selbst leisten, können Sie bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze steuerfrei und bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung (2018 = 6.240 Euro) sozialversicherungsfrei aus Ihrem Bruttolohn umwandeln.
Die Riester-Förderung (in Form finanzieller Zulagen und eines Sonderausgabenabzugs bei der Steuer) können Sie für die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse (wie auch bei einer Direktversicherung und einem Pensionsfonds) grundsätzlich nutzen. Die Beitragszahlungen müssen hierbei aber aus dem individuell versteuerten Einkommen erfolgen. Für dieses Einkommen sind auch Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten.
Pensionskassen werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Die Kassen garantieren Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Anspruch auf künftige Leistungen. Die Pensionskassen sind vom Arbeitgeber unabhängige Einrichtungen und können daher auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers die Versorgungsleistungen erbringen.
Scheiden Sie mit unverfallbaren Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung aus dem Unternehmen aus, können Sie Ihre Vorsorge in einer Pensionskasse grundsätzlich mit eigenen Beiträgen fortsetzen.