DIREKTZUSAGE

Die Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen

Bei einer Direktzusage/Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, Ihnen im Pensionsalter eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Hierfür bildet der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen. Oftmals schließt der Arbeitgeber auch eine Rückversicherung ab.
Für den Fall der Insolvenz Ihres Arbeitgebers sind Ihre Ansprüche aus einer Direktzusage beim PensionsSicherungsVerein (PSVaG) geschützt. Das bedeutet, auch wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, erhalten Sie weiterhin Ihre bereits erworbene betriebliche Versorgung.

Direktzusagen sind meist reine Arbeitgeberleistungen; eine Entgeltumwandlung ist jedoch grundsätzlich möglich.

Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, haben Sie keinen Anspruch darauf, die Versorgung mit eigenen Beiträgen weiter aufzubauen. Anwartschaften, die Sie bis dahin erworben haben, bleiben Ihnen jedoch erhalten.
Die Riester-Förderung können Sie für eine Direktzusage nicht nutzen, weil dies nur bei den externen Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds möglich ist.