FAQ ZUM BETRIEBSRENTEN- STÄRKUNGSGESETZ 2018

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Das Gesetz bietet neue attraktive Möglichkeiten zur Stärkung der bAV in Ihrem Unternehmen. Hier beantworten wir wichtige Fragen.

Zum 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft.

Die Betriebsrenten-Reform betrifft alle Arbeitnehmer und Unternehmer. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie bereits die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge nutzen oder nicht. Denn grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung.
Ja, ab 01.01.2022 gilt diese Regelung auch für bestehende Verträge.
Dies ist davon abhängig, ob Sie tarifgebunden sind und die Tarifvertragsparteien sich auf ein Modell verständigen. Sind Sie in einem Arbeitgeberverband organisiert, der tarifabschlussfähig ist und ein „Sozialpartnermodell“ vereinbart hat, so ist dieses Modell auch durch Ihr Unternehmen umzusetzen. Unterliegen Sie keiner Tarifbindung, so steht es Ihnen frei, das „Sozialpartnermodell“ anzuwenden. Anwenden können Sie das Modell mit einer Bezugnahme auf den entsprechenden, einschlägigen Tarifvertrag.

Grundsätzlich ist es positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber bei der Betriebsrente neue Möglichkeiten schafft. Allerdings erhöhen zusätzliche Varianten und Vorgehensweisen die Komplexität. Gut, dass sich unserer Experte der FJ-bAV-Consulting / Daniel Facius-Junghans bestens auskennt und Sie nach Ihren individuellen Anforderungen und Erwartungen beraten kann. So erhalten Sie schnell eine Übersicht darüber, welches System für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und wie Sie es ohne großen Aufwand umsetzen können.