Das wünschen wir uns von Ihnen
Sie verfügen über die IHK Zulassung als Versicherungsmakler nach § 34d, Abs. 1 GewO (oder als Versicherungs-vertreter nach § 34d, Abs. 4 GewO) und haben fundierte Erfahrung in der Beratung von Produkten, wozu erste Praxiskenntnisse und Erfolge bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorausgesetzt werden. Ihre wichtigste Eigenschaft: Sie sollten sich zutrauen, mit Hilfe herausragender Versorgungskonzepte Unternehmenskunden für betriebliche Versorgungslösungen zu beraten und sukzessive auch Erfolge in der Akquisition zu erzielen. Entscheidend für uns ist Ihre soziale Kompetenz als Voraussetzung für qualitativ hochwertige Mitarbeiterberatung. Sehr guter Umgang mit MS Office sowie Fahrerlaubnis B und PKW sind notwendig.