Informationen zur Altersvorsorge

Informieren Sie sich hier rund um die Betriebsrente, indem Sie auf die jeweiligen Themen klicken.

 

Betriebsrente im Überblick

Was ist eine Betriebsrente?

Die Anlage Ihrer Betriebsrente übernimmt die Allianz. Sie profitieren von der Finanzstärke und der jahrzehntelangen Erfahrung der Nummer 1 in der betrieblichen Altersversorgung.

Die Altersvorsorge ruht in Deutschland traditionell auf drei Säulen:

  1. Gesetzliche Rentenversicherung
  2. Betriebliche Altersversorgung (bAV) – die sogenannte Betriebsrente
  3. Private Vorsorge
Die 3 Säulen der Altersvorsorge

Eine Betriebsrente liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die Betriebsrente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, auch bekannt als betriebliche Altersversorgung (bAV). Da Sie mit der Betriebsrente in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben sparen und erst im Rentenalter meist geringere Abgaben fällig werden, ist die bAV eine der attraktivsten Vorsorgeformen.

Eine Betriebsrente kann durch die Umwandlung von Teilen des Gehalts und/oder der vermögenswirksamen Leistungen in eine bAV finanziert werden.

Was sind die Vorteile einer Betriebsrente?
  • Sie bauen sich jetzt schrittweise eine zusätzliche Vorsorge für später auf.
  • Und das staatlich gefördert.
  • Dabei profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen.
  • Die Abwicklung erfolgt über Ihren Arbeitgeber, Sie müssen sich um nichts kümmern.
  • Zum Rentenbeginn erhalten Sie eine garantierte Mindestrente.
  • Sie können sich für eine lebenslange Rente und/oder eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden.

Bestandteile der Betriebsrente

Entgeltumwandlung

Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. So profitieren Sie von einer staatlichen Förderung und können Ihre Versorgungslücke mithilfe Ihres Arbeitgebers und des Staates schließen.

  • Sie wandeln den gewünschten Beitrag aus Ihrem Bruttogehalt in Beiträge zu Ihrer Altersvorsorge um (sogenannte Entgeltumwandlung).
  • Für diesen Teil zahlen Sie bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe keine Steuer- und Sozialversicherungsabgaben
  • Ihren Beitrag zur Altersvorsorge zahlt Ihr Arbeitgeber direkt über Ihre Gehaltsabrechnung in Ihre Betriebsrente ein. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
  • Seit dem 1. Januar 2019 gilt für neue, ab dem 1. Januar 2022 für bestehende Vereinbarungen: Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der BBG West verpflichtet. Tarifverträge können von den Regelungen zum Arbeitgeber-Zuschuss abweichen (tarifdispositiv). Wir empfehlen, Rücksprache mit dem Arbeitgeberverband zu nehmen.

¹ Der steuerfreie Höchstbeitrag nach § 3 Nr. 63 EStG beträgt 8 % der BBG (DRV/West), sozialversicherungsfrei sind 4 % der BBG (DRV/West). Pauschal versteuerte Beiträge (nach § 40 b EStG a. F.) werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Die Entgeltumwandlung kann zu geringeren Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen und ggf. zur Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führen. Die Leistungen sind individuell zu versteuern und unterliegen in der Regel der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Ihr Vorteil: Im Alter liegt der persönliche Steuersatz meist deutlich niedriger als im Erwerbsleben. Die Steuerbelastung der Betriebsrente ist entsprechend geringer.

Arbeitgeberzuschuss als zusätzliche Unterstützung
  • Zusätzlich zu Ihrer Entgeltumwandlung unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber beim Aufbau einer Altersvorsorge und zahlt für Ihre Betriebsrente einen sogenannten Arbeitgeberzuschuss direkt in Ihre Betriebsrente ein. So können Sie mit einer noch höheren Leistung aus der Betriebsrente rechnen. Dadurch wird sie für Sie noch attraktiver.

Sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Betriebsrente

Der "Renten Retter" im Falle einer Berufsunfähigkeit
  • Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit – der sogenannte „Renten-Retter“ – sichert Ihre Betriebsrente auch im Fall einer Berufsunfähigkeit (BU):

    Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Jeder Vierte wird berufsunfähig (Quelle: Aktuar Aktuell – Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. Ausgabe 44; Dezember 2018). Die sogenannte Erwerbsminderungsrente vom Staat ist sehr gering und reicht meist nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten und die Beiträge für die Betriebsrente weiter zu zahlen.

    Damit Sie dennoch Ihre Altersvorsorge sichern können, sind weiterhin Beiträge in die Betriebsrente notwendig. Der „Renten-Retter“ der Allianz übernimmt diese Beiträge für Sie bis zur Rente: So erhalten Sie im Falle einer BU trotzdem eine attraktive Altersrente aus der Betriebsrente.

    Ihre Vorteile im Überblick:

    • Im Fall der Berufsunfähigkeit zahlt die Allianz Ihre Beiträge weiter.
    • Ihre Altersvorsorge bleibt in voller Höhe erhalten.
    • Staatliche Förderung erhalten Sie auch für den Beitrag, der auf diesen Zusatzbaustein entfällt.

Betriebsrente mit der Allianz

Warum Allianz als Partner?

Die Anlage Ihrer Betriebsrente übernimmt die Allianz. Sie profitieren von der Finanzstärke und der jahrzehntelangen Erfahrung der Nummer 1 in der betrieblichen Altersversorgung.

Ein paar Fakten:

  • Die Allianz verwaltet rund 263 Mrd. Euro1 an Kapitalanlagen – das ist der höchste Betrag im deutschen Markt.
  • Jedes fünfte deutsche Unternehmen hat seine Betriebsrente oder Teile davon bei der Allianz, darunter 80 der 100 größten Unternehmen und fast alle DAX-Unternehmen.
  • 10,7 Mio. Kunden vertrauen der Allianz Lebensversicherung.
  • Hohe Investmentkompetenz und Ertragskraft sowie niedrige Kosten sorgen für eine Verzinsung von aktuell 3,5 % (Vorsorgekonzept Perspektive, Stand: 2023).
  • Mehrfach ausgezeichnet: Allianz Leben erzielt seit vielen Jahren regelmäßig Bestbewertungen in der Qualität der Produkte, bei der Sicherheit und der Finanzstärke – das bestätigen uns unter anderem unabhängige Finanzexperten.

1 Allianz Lebensversicherungs-AG, Marktwerte nach IFRS, Stand 30.09.2022

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Vorsorgekonzept Perspektive
  • Sicher und stabil – Kapitalanlage erfolgt vollständig im Sicherungsvermögen.

    Ihre Vorsorge soll sich möglichst gleichmäßig aufbauen. Einmal erreichte Erträge werden gesichert und können nicht mehr verloren gehen. Die Kapitalanlage erfolgt durch unsere Experten ausschließlich im leistungsstarken Allianz Sicherungsvermögen.

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    Gleichmäßiger Wertzuwachs durch langfristigen Anlagehorizont und breite Mischung. Erzielte Erträge werden gesichert und können nicht verloren gehen.

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    Sich um nichts kümmern müssen. Kapitalanlage durch die Allianz Anlageexperten.

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    Leistungsstarke Sicherungsvermögen mit Erträgen über Marktniveau ermöglicht eine stetige Überschussbeteiligung.

Betriebsrente abschließen

Wie schließe ich eine Betriebsrente ab?

Der Weg zu Ihrer Betriebsrente ist ganz einfach:

  1. Informieren Sie sich mithilfe dieses Infoportals über das Angebot Ihres Arbeitgebers.
  2. Rechnen Sie auf der Startseite Ihre Vorteile mit dem Betriebsrente-Rechner aus.
  3. Kontaktieren Sie direkt Ihren persönlichen Berater (E-Mail, Telefon oder persönlich). Den Kontakt finden Sie immer ganz unten auf der Seite oder rechts im Kontaktelement. Ihr Berater unterstützt Sie bei offenen Fragen und nimmt Ihnen in Abstimmung mit Ihrer Personalabteilung den Antragsprozess ab.
  4. Fertig! Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, läuft alles von alleine. Die Beiträge werden über den Arbeitgeber im Rahmen der Gehaltsabrechnung bezahlt und Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen zur Ablage.

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Haben Sie noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie einfach Ihren persönlichen Berater.
Daniel Facius-Junghans
Dipl.-Betriebswirt (BA) und Senior-bAV-Spezialist (IHK)
© FJ bAV | Consulting Daniel Facius-Junghans

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Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit: ja