Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Betriebsrente. Falls Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren persönlichen Berater. Den Kontakt finden Sie immer ganz unten auf der Seite oder rechts im Kontaktelement.
Der Weg zu Ihrer Betriebsrente ist ganz einfach:
Sie lohnt sich eigentlich für jeden, denn die Betriebsrente wird staatlich gefördert und ist dadurch besonders attraktiv. Die Beiträge in eine Betriebsrente gehen in der Regel vom Bruttogehalt ab, d.h. bei der sogenannten Entgeltumwandlung spart man innerhalb gewisser Grenzen neben Steuern in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Höhe der Ersparnis kann der Beitrag in die Altersversorgung doppelt so hoch ausfallen, als wenn er aus dem privaten Netto aufgewendet werden würde.
Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der BBG West verpflichtet.
Es entstehen Vorteile individuell für jeden Einzelnen. Die exakte Höhe ist abhängig von der jeweiligen Konstellation.
Es gibt unterschiedliche Formen der sogenannten betrieblichen Altersversorgung. Die verbreitetste für die Entgeltumwandlung ist die Direktversicherung (sogenannter versicherungsförmiger Durchführungsweg).
Der staatlich geförderte Maximalbeitrag wird jährlich neu festgelegt. Er orientiert sich an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (BBG DRV/West). Die BBG beträgt im Jahr 2023 87.600 Euro.
Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) – 3.504 Euro in 2023- begrenzt. Die mögliche geförderte Beitragshöhe hängt von der Art der betrieblichen Altersversorgung ab.
In der Direktversicherung ist sie im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung auf 7.008 Euro im Jahr begrenzt (2023). Dies entspricht 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) und gilt einheitlich für Angestellte aus allen Bundesländern. Bereits pauschal versteuerte Beiträge werden auf den Förderrahmen von 8% angerechnet.
Neben den Zahlungen aus dem laufenden Gehalt können Sie auch Gehaltserhöhungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen umwandeln.
Sollte für Sie ein Tarifvertrag gelten, können ggf. nur bestimmte Gehaltsteile für die bAV verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Antwort auf die Frage „Bis zu welchen Grenzen ist die Betriebsrente steuer-/sozialabgabenfrei?“.
Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht die Möglichkeit, die beim alten Arbeitgeber erworbenen Ansprüche aus einer Betriebsrente unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Diese sogenannte Portabilität wird durch § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt.
Alternativ können Sie den Vertrag privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen.
Abhängig von der jeweiligen Konstellation gibt es bei einem Arbeitgeberwechsel unterschiedliche Lösungsformen, daher empfehlen wir immer eine individuelle Prüfung. Pauschale Aussagen sind schwer zu treffen.
Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung steht jedem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu. Als Teilzeitkraft können Sie von den gleichen Vorteilen der Betriebsrente durch Entgeltumwandlung profitieren wie Vollzeitbeschäftigte. Meistens hängt die Höhe einer möglichen Arbeitgeberleistung (Zuschuss zur Betriebsrente und/oder vermögenswirksame Leistungen) vom Beschäftigungsgrad ab. Details sind Ihrer Personalabteilung bekannt.
Da der Arbeitgeber für die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen die Verantwortung trägt, obliegt auch ihm die Gestaltung der Betriebsrente. Für die konkrete Umsetzung entscheidet sich der Arbeitgeber daher meist für einen sogenannten versicherungsförmigen Durchführungsweg (z. B. eine Direktversicherung) und für ein starkes Versicherungsunternehmen (z. B. die Allianz).
Wenn Sie in Elternzeit gehen und kein Einkommen mehr über den Arbeitgeber beziehen, können Sie Ihre Betriebsrente im Rahmen der Direktversicherung aus eigenen Mitteln weiter fortführen. Sie erhalten in dieser Zeit zwar keine staatliche Förderung, doch Sie sparen dadurch für die Rente weiter.
Alternativ können Sie in der Elternzeit die Zahlung für Ihre Betriebsrente ruhen lassen. Abhängig von der jeweiligen Konstellation gibt es auch hier unterschiedliche Lösungsformen, daher empfehlen wir immer eine individuelle Prüfung.
Bei Kündigung oder Jobwechsel gilt: Sie können Ihre Betriebsrente im Rahmen der Direktversicherung zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Weitere Informationen finden Sie in der Frage „Ich habe noch eine Betriebsrente von meinem alten Arbeitgeber. Was kann ich damit tun?“.
Alternativ können Sie den Vertrag privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen.
Ja, durch eine Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttogehalt, aus dem Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Dadurch zahlen Sie auch weniger in die gesetzliche Sozialversicherung ein.
Insbesondere bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und dem Krankengeld der Krankenversicherung ist die Leistung abhängig vom Beitrag bzw. vom Einkommen. Deshalb bekommen Sie eventuell auch eine geringere Leistung. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt: Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 66.600 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2023), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.
Die erworbenen unverfallbaren Ansprüche aus Ihrer Betriebsrente bei der Direktversicherung sind bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers geschützt und bleiben Ihnen bis zum Renteneintritt erhalten. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber.
Weitere Informationen finden Sie in der Antwort auf die Frage: „Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber irgendwann einmal wechsle?“
Ja, denn außer von der Wertentwicklung profitieren Sie von der staatlichen Förderung. Aber auch die Wertentwicklung Ihrer Betriebsrente mit der Allianz ist attraktiv. Aber: Das gesamte Zinsniveau und damit auch der Garantiezins für Lebensversicherungen ist seit Mitte der 1990er-Jahre gesunken. Trotzdem: Als einer der größten Kapitalanleger weltweit kann die Allianz auch in Bereichen anlegen, die privaten Investoren oder Investmentfonds nicht offenstehen – langfristig, sicher, international und auch in neuen Wachstumsmärkten, die gute Erträge versprechen. Die Gesamtverzinsung der Allianz ist somit auch bei neueren Verträgen deutlich höher als der niedrige garantierte Zins.
So erhalten bspw. unsere Kunden mit dem Vorsorgekonzept Perspektive auf ihre Sparanteile im Jahr 2023 eine durchschnittliche Verzinsung von 3,5 %. Das ist deutlich mehr, als sich mit anderen sicherheitsorientierten Anlagen erzielen lässt.
Außerdem ist die Allianz führend, auch was neue, moderne Lösungen angeht: Mit einer Mischung aus Rendite und Sicherheit sind diese Lösungen genau an die derzeitige Zinslandschaft angepasst. Und nicht zuletzt dient eine Lebensversicherung neben Ihrer Altersvorsorge ja auch dazu, Ihre Angehörigen abzusichern. Auch in Zukunft werden wir alles dafür tun, Erträge zu erzielen, die über dem Marktniveau liegen, denn die Allianz Kapitalanlage-Experten sind weltweit für Sie vor Ort, um ein breit diversifiziertes und nachhaltiges Anlageportfolio zusammenzustellen.
Falls Sie sterben sollten, wird Ihre Betriebsrente aus der Direktversicherung an eine der nachfolgend aufgeführten Personen ausgezahlt. Diese Personen haben einen widerruflichen Anspruch auf die Leistungen im Todesfall.
Gibt es keine(n) der oben genannten Berechtigten, wird bis zu 8.000 Euro Sterbegeld ausgezahlt. Das Sterbegeld erhält derjenige, den der Arbeitgeber mit Ihrem Einverständnis genannt hat. Ansonsten geht das Sterbegeld an Ihre Erben.
Wenn Sie als Angestellter in der Ansparphase so lange Zeit krank sind, dass Sie deswegen kein Gehalt mehr beziehen, ruht das bestehende Angestelltenverhältnis und Sie können die Entgeltumwandlung über den Betrieb nicht mehr fortführen.
Dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können die Betriebsrente beitragsfrei stellen lassen, dann reduziert sich entsprechend Ihr späterer Versorgungsanspruch. Oder Sie zahlen die Beiträge aus eigener Tasche privat weiter. Sie erhalten in dieser Zeit dann zwar keine staatliche Förderung, doch Sie sparen dadurch für die Rente weiter. Außerdem wird dieser privat finanzierte Anteil an der späteren Rente anstatt voll nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert – er liegt bei Renteneintritt mit 65 gerade einmal bei 18 %.
Abhängig von der jeweiligen Konstellation gibt es auch hier unterschiedliche Lösungsformen, daher empfehlen wir immer eine individuelle Prüfung.
Bei einer Entgeltumwandlung gilt die sogenannte sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit. Das bedeutet, dass Sie auf die aus Ihren Beiträgen resultierenden Leistungen einen Rechtsanspruch haben. Umgangssprachlich formuliert: Die eingezahlten Beiträge gehören Ihnen.
Bei einer durch den Arbeitgeber finanzierten Betriebsrente gilt: Besteht die Zusage auf betriebliche Altersversorgung mindestens 3 Jahre lang und hat der Mitarbeiter bei seinem Austritt das 21. Lebensjahr vollendet, so bleiben ihm die Ansprüche, die sich aus den Beiträgen des Arbeitgebers ergeben, erhalten.
Der gesetzliche Arbeitgeber-Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Beitrages ist sofort unverfallbar.
Die Leistungen aus der Betriebsrente werden erst bei Renteneintritt versteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Die Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflicht- oder freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, wobei für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein Freibetrag (in 2023: 169,75 Euro) berücksichtigt wird. Privatversicherte sind beitragsfrei.
Folgender Passus betrifft nur Kleinstrenten:
In Deutschland hat jeder Bürger Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung. Sie dient der Existenzsicherung auch im Rentenalter und betrifft Personen, die mit sehr geringen Rentenleistungen und Einkommenssituationen zu rechnen haben. Bisher wurden Leistungen aus einer freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung auf die Grundsicherung angerechnet. Zum 01.01.2018 wurde ein Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt. Beziehen Rentner nun gesetzliche Leistungen aus der Grundsicherung, können sie zum Beispiel aus einer Betriebsrente bis zu 251 Euro monatlich erhalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Sie haben alternativ die Möglichkeit auf ihre Entgeltumwandlung die Förderung mit Zulagen und ggf. Sonderausgabenabzug (sog. Riesterförderung) zu beanspruchen. In diesem Fall erfolgt die Beitragszahlung aus dem Nettogehalt.
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